Future Workforce Planning und Safe Harbor: Unternehmen mit US-Muttergesellschafen in Planungsnöten; ungeklärte Fragen von Hintertüren, Traffic und Cloudlösungen Mit seinem Urteil zum Datenschutzabkommen Safe Harbor stellt der Europäische Gerichtshof sowohl die Wirtschaft als auch die Politik vor praktisch unlösbare, vielfältige und tiefgehende Probleme. Bisher konnten auch personenbezogene Daten an US-Muttergesellschaften übermittelt werden, wenn diese sem o.g. Abkommen beigetreten waren. Alle diesbezüglichen Betriebsvereinbaungen hatten daher eine rechtlich gültige Grundlage, wenn es um Restrukturierungen, Organisationsmaßnahmen und Fusionen ging. Diese entfällt nun und Betriebsräte haben nun sogar die Möglichkeit solche Betriebsvereinbarungen zu kündigen. Sogar fristlos. Im Rahmen der Future Workforce Planning hat das gravierende Auswirkungen, wenn US-Muttergesellschaften eingebunden werden müssen. Sie dürfen nun de jure keine personenbezogenen Daten mehr bekommen! Das macht die Einbindung in Entscheidungsprozesse, auf die sie beteiligungsrechtlich ein Recht haben, nun datenrechtlich unmöglich, soweit diese Daten in den USA gespeichert sind oder werden sollen. Auch hilft hier die US-Rechtsauffassung wenig, nachder auch die US-Behörden auf Daten zugreifen können, wenn diese auf ausländischen Servern liegen, diese aber US-Firmen gehören...
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